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Aushängezeitraum: 04.07.2022
Das sogenannte „Brautaufwecken“ oder „Hochzeitsschießen“ ist grundsätzlich zu melden oder zu bewilligen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landes OÖ unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/158591/htm