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Aushängezeitraum: 04.07.2022
Das sogenannte "Hochzeitsschießen" ist grundsätzlich zu melden oder zu bewilligen!
Ob Meldungen bei der zuständigen Gemeinde und Polizeiinspektion ausreichend sind oder eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land notwendig ist, ist abhängig vom verwendeten Schießmaterial.Das Böllerschießen mit Pulverladungen (Böllerkanonen) ist bewilligungspflichtig und bedarf einer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft als Pyrotechnikbehörde.Das Schießen mit Gasladungen (Gas-Sauerstoffgemisch) unterliegt nicht dem Pyrotechnikgesetz, sondern hinsichtlich eventueller ungebührlicher Lärmerregung dem Oö Polizeistrafgesetz.Bei jedem Hochzeitsschießen ist jedenfalls grundsätzlich Folgendes zu beachten:- Das Hochzeitsschießen bei der örtlich zuständigen Gemeinde und Polizeiinspektion melden bzw. beim Schießen mit Böllerkanonen bei der Bezirkshauptmannschaft um Bewilligung ansuchen.- Das Hochzeitsschießen frühestens um 6:00 Uhr beginnen- Nur zertifizierte pyrotechnische Artikel vom Fachhändler verwenden, dieser berät auch über die notwendigen Sicherheitsbestimmungen- Die entsprechenden Sicherheitsabstände einhalten- Die unmittelbare Nachbarschaft vom beabsichtigten Schießen verständigen- Das Schießen nicht in der unmittelbaren Nähe von Wäldern bei Trockenphasen oder sonst erhöht entzündbarem Umfeld durchführen.