Hochzeitsschießen ist melde- bzw. bewilligungspflichtig!!

Aushängezeitraum: 04.07.2022

Das sogenannte "Hochzeitsschießen" ist grundsätzlich zu melden oder zu bewilligen!

Ob Meldungen bei der zuständigen Gemeinde und Polizeiinspektion ausreichend sind oder eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land notwendig ist, ist abhängig vom verwendeten Schießmaterial.

Das Böllerschießen mit Pulverladungen (Böllerkanonen) ist bewilligungspflichtig und bedarf einer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft als Pyrotechnikbehörde.

Das Schießen mit Gasladungen (Gas-Sauerstoffgemisch) unterliegt nicht dem Pyrotechnikgesetz, sondern hinsichtlich eventueller ungebührlicher Lärmerregung dem Oö Polizeistrafgesetz.

Bei jedem Hochzeitsschießen ist jedenfalls grundsätzlich Folgendes zu beachten:

- Das Hochzeitsschießen bei der örtlich zuständigen Gemeinde und Polizeiinspektion melden bzw. beim Schießen mit Böllerkanonen bei der Bezirkshauptmannschaft um Bewilligung ansuchen.
- Das Hochzeitsschießen frühestens um 6:00 Uhr beginnen
- Nur zertifizierte pyrotechnische Artikel vom Fachhändler verwenden, dieser berät auch über die notwendigen Sicherheitsbestimmungen
- Die entsprechenden Sicherheitsabstände einhalten
- Die unmittelbare Nachbarschaft vom beabsichtigten Schießen verständigen
- Das Schießen nicht in der unmittelbaren Nähe von Wäldern bei Trockenphasen oder sonst erhöht entzündbarem Umfeld durchführen.