Das Österr. Rote Kreuz bietet allen Personen mit Wohnsitz im Bezirk Steyr-Land, deren Einkommen die jeweils gültigen Ausgleichszulagenrichtsätze nicht überschreitet, eine kostengünstige Einkaufsmöglichkeit an.
Ihr Weg zur Einkaufsberechtigung:
- Einkommensnachweise im Bürgerservice Ihrer Wohnsitzgemeinde oder an der Bezirkshauptmannschaft, Sozialabteilung abgeben - Antrag wird ausgestellt
- Schriftliche Bestätigung der Wohnsitzgemeinde/Bezirkshauptmannschaft und aktuelles Passfoto zum ersten Einkauf im Rotkreuz-Sozialmarkt mitnehmen. Rotkreuz-Mitarbeiter stellt vor Ort einen Ausweis aus.